Wiedereingliederung in der Schweiz: zurück an den Arbeitsplatz mit ADHS

Kurz gesagt

Bei einer Wiedereingliederung in der Schweiz kehrst du nach einer Krankheit schrittweise an den Arbeitsplatz zurück. Grundlage ist meist ein Arztzeugnis, das deine Arbeitsfähigkeit in Prozent angibt. Beteiligt sind deine Ärztin, der Arbeitgeber, oft die Krankentaggeldversicherung und bei Bedarf die IV mit Früherfassung, Frühintervention und Massnahmen wie dem Arbeitsversuch.

Sonntag, 21:15. Morgen ist dein erster Tag zurück im Büro, laut Zeugnis zu 50 Prozent. Die Mail an die Krankentaggeldversicherung liegt seit Donnerstag halb geschrieben im Entwurfsordner, und im Kopf läuft bereits die Liste: Was sage ich im Team? Wie viele ungelesene Nachrichten warten? Was, wenn ich am Mittwoch wieder nicht mehr kann? Die Wiedereingliederung in der Schweiz folgt Regeln, die dir kaum jemand erklärt, solange du gesund bist. Ich gehe sie mit dir der Reihe nach durch. Wer mitredet, wie der Ablauf meistens aussieht, was die IV tun kann und wo dich das Gesetz schützt. Und weil du ADHS hast oder es vermutest, schauen wir auch auf die Dinge, die in keinem Merkblatt stehen.

Die Krankschreibung und die Behandlung bleiben bei deiner Ärztin oder deinem Psychiater, und das ist gut so. Ich begleite dich als Mentorin daneben, bei der Struktur im Alltag und bei den Gesprächen rund um die Rückkehr.

Was bedeutet Wiedereingliederung in der Schweiz?

Wiedereingliederung heisst, dass du nach einer längeren Krankheit an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst oder an einem neuen Ort wieder Fuss fasst. Bei psychischen Erschöpfungen geschieht das selten von null auf hundert. Üblich ist ein Einstieg mit einem Teilpensum, das über Wochen steigt.

Der Begriff wird in zwei Bedeutungen gebraucht. Im Alltag meint er jede Rückkehr nach einer Krankschreibung, auch wenn nur du, deine Ärztin und dein Arbeitgeber beteiligt sind. Im Sozialversicherungsrecht meint er die Massnahmen der Invalidenversicherung, die diese Rückkehr unterstützen sollen. Die IV arbeitet nach dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente», so steht es im Merkblatt zu den beruflichen Eingliederungsmassnahmen. Viele Frauen erschrecken beim Wort IV, weil sie an Rente denken. Gemeint ist zuerst der Erhalt deiner Stelle.

Die Rückkehr nach einem Burnout, nach einer Depression oder nach einer langen Phase totaler Erschöpfung ist das Thema dieses Wissensbereichs. Vertiefen kannst du zwei Teile in eigenen Artikeln: den Arbeitsversuch und die Rückkehr in Teilzeit und die IV-Frühintervention.

Wer an deiner Rückkehr an den Arbeitsplatz beteiligt ist

Plötzlich hast du es mit vier, fünf Stellen gleichzeitig zu tun. Das überfordert viele, gerade mit ADHS, wo jedes neue Formular wie ein weiterer offener Tab im Kopf wirkt. Es hilft zu wissen, wer wofür zuständig ist.

Deine Ärztin oder dein Psychiater. Sie stellt das Arbeitsunfähigkeitszeugnis aus und legt fest, wie viel du arbeiten kannst. Zeugnisse für den Arbeitgeber enthalten keine Diagnose, das hält der Praxisleitfaden von SAMW und FMH fest. Dein Arbeitgeber erfährt also, dass und wie viel du arbeitsunfähig bist. Den Grund erfährt er nicht.

Dein Arbeitgeber. Er organisiert die Arbeit neu, plant dein Teilpensum und führt idealerweise das Rückkehrgespräch. Das Arbeitgeberportal Compasso rät Arbeitgebern, Kontakt zu halten und zu klären, ob, wann und unter welchen Bedingungen ein Wiedereinstieg möglich ist. Nach der Diagnose dürfen sie nicht fragen.

Die Krankentaggeldversicherung. Viele Arbeitgeber haben eine. Sie prüft anhand der medizinischen Unterlagen, ob sie zahlt, und bietet laut Compasso oft Früherkennung und ein eigenes Case Management an. Sie kann dich auch auffordern, dich bei der IV anzumelden.

Die IV-Stelle deines Wohnkantons. Sie kommt ins Spiel, wenn deine Arbeitsfähigkeit länger eingeschränkt ist oder dein Arbeitsplatz gefährdet scheint. Im Kanton Luzern ist das die IV Luzern bei WAS Wirtschaft Arbeit Soziales in Kriens.

Das Case Management. Damit ist eine Fachperson gemeint, die den Fall koordiniert, oft bei der Krankentaggeldversicherung, manchmal bei der Pensionskasse oder bei grösseren Firmen intern. Sie hält die Fäden zwischen allen Beteiligten zusammen.

Und dann bist da du. Mit einer Mitwirkungspflicht gegenüber der IV, mit Rechten gegenüber dem Arbeitgeber und mit einem Nervensystem, das gerade wenig Reserven hat.

Der typische Ablauf einer Wiedereingliederung

Jeder Fall ist anders, aber viele Rückkehren folgen ungefähr diesem Muster.

  1. Volle Krankschreibung. Du bist zu 100 Prozent arbeitsunfähig. In dieser Zeit steht die Behandlung im Vordergrund.
  2. Erstes Gespräch über die Rückkehr. Deine Ärztin beurteilt, ob ein Teilpensum möglich ist. Dein Arbeitgeber klärt mit dir, welche Aufgaben in Frage kommen.
  3. Teilarbeitsfähigkeit. Das neue Zeugnis lautet zum Beispiel auf 50 Prozent arbeitsfähig. Du arbeitest im vereinbarten Umfang, der Rest bleibt Krankschreibung.
  4. Stufenweise Steigerung. Alle paar Wochen prüft deine Ärztin, ob du erhöhen kannst. Das Tempo richtet sich nach deinem Zustand.
  5. Volle Arbeitsfähigkeit oder ein neues Pensum. Manchmal endet der Weg bei 100 Prozent. Manchmal stellt sich heraus, dass ein tieferes Pensum oder andere Aufgaben besser passen.

Was die Prozente im Arztzeugnis bedeuten

Hier entstehen viele Missverständnisse. Der Praxisleitfaden von SAMW und FMH unterscheidet zwei Komponenten: die Präsenzzeit (wie viele Stunden du am Arbeitsplatz sein kannst) und die Leistungsfähigkeit (wie viel von deinen Aufgaben du in dieser Zeit erfüllen kannst). Steht im Zeugnis nichts Genaueres, gilt die Prozentangabe als Reduktion der Arbeitszeit. Ein detailliertes Zeugnis kann zum Beispiel lauten: «fünf Tage pro Woche, mit einer Leistungsfähigkeit von 50 Prozent» oder «drei Halbtage pro Woche, mit einer Leistungsfähigkeit von 100 Prozent».

Für Frauen mit ADHS macht dieser Unterschied viel aus. Fünf kurze Tage sind etwas völlig anderes als zweieinhalb volle. Rede mit deiner Ärztin darüber, welches Muster zu deiner Energie passt. Und kläre, worauf sich die Prozente beziehen, wenn du Teilzeit angestellt bist.

Damit die Ärztin deinen Arbeitsplatz besser einschätzen kann, gibt es das reWork Profil von Compasso. Du und dein Arbeitgeber füllt es gemeinsam aus und beschreibt die Anforderungen der Stelle, die Ärztin beurteilt darauf gestützt deine Teilarbeitsfähigkeit im SIM-Arbeitsfähigkeitszeugnis. Das Profil richtet sich an deinen Ressourcen aus, also an dem, was geht.

Was ist die IV-Früherfassung und wer darf melden?

Die Früherfassung ist der erste, niederschwellige Kontakt mit der IV. Sie soll Personen, die arbeitsunfähig oder von Arbeitsunfähigkeit bedroht sind, so früh wie möglich mit Fachleuten der IV zusammenbringen. Auch eine drohende Arbeitsunfähigkeit reicht für eine Meldung, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen.

Melden dürfen laut Art. 3b IVG unter anderem:

  • du selbst oder deine gesetzliche Vertretung
  • Familienangehörige, die mit dir im gleichen Haushalt leben
  • dein Arbeitgeber
  • deine behandelnden Ärztinnen und Ärzte
  • die Krankentaggeldversicherung, die Unfallversicherung, die Krankenkasse, die Pensionskasse, die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe

Wer dich meldet, muss dich vorher informieren. Du wirst also nicht hinter deinem Rücken gemeldet. Die Meldung erfolgt schriftlich bei der IV-Stelle deines Wohnkantons, das Formular findest du auf ahv-iv.ch.

Zwei Punkte entlasten viele Frauen. Die Meldung zur Früherfassung ist keine Anmeldung für IV-Leistungen, und in dieser Phase spricht die IV keine Leistungen zu. Und sie dauert nicht ewig: Die IV-Stelle entscheidet spätestens 30 Tage nach Eingang der Meldung, ob Massnahmen der Frühintervention angezeigt sind (Art. 1quater IVV). Oft lädt sie dich vorher zu einem Gespräch ein, zu dem du eine Vertrauensperson mitnehmen kannst.

Die Frühintervention der IV

Hält die IV-Stelle Massnahmen für sinnvoll, fordert sie dich auf, dich bei der IV anzumelden. Mit dieser Anmeldung beginnt die Frühintervention. Sie dauert höchstens zwölf Monate und hat ein klares Ziel: deinen Arbeitsplatz erhalten oder dich rasch an einem neuen Arbeitsplatz eingliedern.

Zuerst macht die IV eine Bestandsaufnahme. Sie schaut auf Gesundheit und Beruf, auf deine Ressourcen und Einschränkungen, auf deine familiäre und finanzielle Lage. Daraus erstellt sie einen Eingliederungsplan. Er hält Ziele und Massnahmen fest, dazu Verantwortlichkeiten und Fristen.

Mögliche Massnahmen nach Art. 7d IVG sind Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, sozial-berufliche Rehabilitation, Beschäftigungsmassnahmen sowie Beratung und Begleitung. Pro Person darf die IV dafür höchstens 20 000 Franken einsetzen (Art. 1octies IVV). Ein Rechtsanspruch auf diese Massnahmen besteht nicht, und während der Frühintervention zahlt die IV kein Taggeld.

Wie sich das anfühlt, welche Ängste dahinterstecken und wie du dich auf das erste Gespräch vorbereitest, steht im Artikel zur IV-Frühintervention.

Integrationsmassnahmen und Arbeitsversuch: wenn es mehr braucht

Reicht die Frühintervention nicht, kann die IV weitere Massnahmen zusprechen. Zwei davon sind für Frauen nach einer psychischen Erkrankung besonders relevant.

Integrationsmassnahmen sind laut Merkblatt 4.09 vor allem auf Menschen mit psychisch bedingter Einschränkung ausgerichtet. Dazu gehören Aufbautraining und Arbeitstraining. Voraussetzung ist, dass du seit mindestens sechs Monaten zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig bist (Art. 14a IVG). Eine Massnahme dauert höchstens ein Jahr und kann in Ausnahmefällen um höchstens ein Jahr verlängert werden.

Der Arbeitsversuch nach Art. 18a IVG ist eine Massnahme, bei der die IV dir für längstens 180 Tage versuchsweise einen Arbeitsplatz zuweist. So lässt sich klären, was du im Arbeitsmarkt leisten kannst. Während des Arbeitsversuchs erhältst du ein Taggeld, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, oder weiterhin deine Rente. Ein Arbeitsverhältnis nach Obligationenrecht entsteht dabei nicht. Einzelne Regeln des Arbeitsrechts gelten trotzdem sinngemäss, etwa zu Ferien und Persönlichkeitsschutz.

Den Unterschied zur stufenweisen Rückkehr mit Teil-Arbeitsunfähigkeit erkläre ich im Artikel Arbeitsversuch in Teilzeit. Kurz gesagt bleibst du bei der stufenweisen Rückkehr ganz normal bei deinem Arbeitgeber angestellt. Der Arbeitsversuch ist ein Instrument der IV mit eigenen Regeln.

Darf mir mein Arbeitgeber während der Krankheit kündigen?

Diese Frage stellen sich fast alle Frauen in der Wiedereingliederung, oft nachts. Art. 336c OR regelt den sogenannten Kündigungsschutz zur Unzeit. Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen, solange du ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise an der Arbeit verhindert bist. Die Schutzdauer hängt von deinen Dienstjahren ab:

Dienstjahr Sperrfrist
1. Dienstjahr 30 Tage
2. bis und mit 5. Dienstjahr 90 Tage
ab 6. Dienstjahr 180 Tage

Das Wort «teilweise» ist wichtig. Der Schutz gilt auch dann, wenn du zu 50 Prozent arbeitest und zu 50 Prozent krankgeschrieben bist.

Kündigt der Arbeitgeber während der Sperrfrist, ist die Kündigung nichtig. Hat er vorher gekündigt und die Kündigungsfrist läuft noch, wird sie unterbrochen und erst nach der Sperrfrist fortgesetzt. Fällt das Ende dann nicht auf den vereinbarten Endtermin, etwa ein Monatsende, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Endtermin.

Der Schutz hat Grenzen. Er gilt nicht in der Probezeit. Er gilt nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber, du selbst kannst weiterhin kündigen. Eine fristlose Entlassung aus wichtigem Grund bleibt auch während der Sperrfrist möglich, wie die Zürcher Gerichte auf ihrer Infoseite festhalten. Und nach Ablauf der Sperrfrist darf wieder gekündigt werden. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn eine Kündigung auf dem Tisch liegt, hol dir Unterstützung bei einer Rechtsberatungsstelle oder deiner Gewerkschaft.

Lohnfortzahlung oder Krankentaggeld: wer zahlt?

Ganz kurz, weil das Thema eigene Bücher füllt. Art. 324a OR verpflichtet den Arbeitgeber, dir bei unverschuldeter Krankheit den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzuzahlen, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist. Im ersten Dienstjahr sind das drei Wochen, danach eine angemessen längere Zeit. In der Praxis wird diese Dauer nach der Basler, Berner oder Zürcher Skala bemessen.

Viele Arbeitgeber ersetzen diese Lohnfortzahlung durch eine Krankentaggeldversicherung. Das ist erlaubt, wenn die Lösung schriftlich vereinbart und für dich mindestens gleichwertig ist (Art. 324a Abs. 4 OR). Welche Lösung bei dir gilt, wie lange sie zahlt und wie hoch, steht in deinem Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder im Gesamtarbeitsvertrag. Lies das einmal in Ruhe, am besten an einem guten Tag und mit Leuchtstift.

In der Wiedereingliederung bekommst du für den Teil, den du arbeitest, Lohn. Für den krankgeschriebenen Teil greift die Lohnfortzahlung oder das Taggeld.

Was ist bei ADHS anders beim Wiedereinstieg nach Burnout?

Die Regeln oben gelten für alle. Mit ADHS kommen ein paar Dinge dazu, die selten jemand anspricht.

Energie ist keine Zeitfrage

Ein 50-Prozent-Pensum klingt nach halber Last. Für dein Gehirn ist es das oft nicht. Das Teammeeting am Montagmorgen, der Lärm im Grossraumbüro, die 47 ungelesenen Mails und die Frage der Kollegin «Und, wieder ganz fit?» kosten Energie, bevor du eine einzige Aufgabe erledigt hast. Viele Frauen mit ADHS merken in der Rückkehr, dass der Reiz-Overflow sie stärker erschöpft als die Aufgaben selbst.

Plane deshalb neben den Stunden auch deine Energie. Wann läuft dein Kopf gut? Welche Aufgaben ziehen dich in den Hyperfokus, und welche saugen dich leer? Viele Frauen erzählen mir, dass ihnen diese Fragen in der Rückkehr mehr geholfen haben als jede längere To-do-Liste. Die Antworten können sich in den ersten Wochen verschieben, schau also öfter hin.

Struktur trägt, wenn die Kraft fehlt

In der Krankschreibung fallen viele äussere Strukturen weg. Bei der Rückkehr kommen sie auf einen Schlag zurück, manchmal mit neuen Tools, neuen Abläufen, einer neuen Teamleiterin. Frauen mit ADHS, die vor dem Ausfall mit viel Willenskraft improvisiert haben, stehen jetzt ohne diese Reserve da.

Hilfreich sind kleine, sichtbare Strukturen: ein festes Startritual am Morgen, eine Liste mit höchstens drei Aufgaben pro Tag, ein Timer für Pausen. Wenn dir Zeit oft entgleitet, lies den Artikel zur Zeitblindheit. Das klappt nicht an jedem Tag. Dann fängst du am nächsten Morgen wieder beim Startritual an.

Der Masking-Rückfall

Viele Frauen mit ADHS haben jahrelang kompensiert. Immer vorbereitet wirken, nie zu spät, alles im Griff. Dieses Masking ist anstrengend und war bei vielen ein Teil des Wegs in die Erschöpfung.

In der Rückkehr ist die Versuchung gross, sofort wieder zu beweisen, dass alles gut ist. Du sagst Ja zum zusätzlichen Projekt, beantwortest Mails am freien Nachmittag, lächelst durch das Meeting. Nach zwei Wochen bist du wieder dort, wo du angefangen hast. Achte auf diese Warnzeichen und besprich sie mit deiner Ärztin oder Therapeutin, bevor du das Pensum erhöhst. Mehr zum Zusammenhang findest du im Artikel ADHS und Burnout.

Wenn eine Depression im Spiel ist, gehört die Behandlung zuerst zu deiner Ärztin oder deinem Psychiater. Hast du Suizidgedanken oder steckst du in einer akuten Krise, ruf die Dargebotene Hand an: Telefon 143, anonym und Tag und Nacht besetzt.

Was ins Rückkehrgespräch gehört

Ein gutes Rückkehrgespräch findet vor dem ersten Arbeitstag statt oder gleich an diesem Tag. Dabei sind du und deine direkte Vorgesetzte, je nach Firma auch HR oder das Case Management.

Klären lohnt sich:

  • an welchen Tagen und zu welchen Zeiten du arbeitest, in halben oder ganzen Tagen
  • womit du startest und was vorerst bei jemand anderem bleibt
  • ob du an freien Tagen erreichbar bist (meistens lautet die beste Antwort Nein)
  • was das Team erfährt, wobei du entscheidest, was du über deine Gesundheit teilst

Legt am Schluss gleich einen nächsten Termin fest, an dem ihr gemeinsam schaut, wie es läuft.

Eine Diagnose musst du nicht offenlegen. Manchmal hilft es trotzdem, konkret zu sagen, was du brauchst: schriftliche Aufträge statt Zurufe, einen ruhigeren Platz, klare Prioritäten. Wie du das formulieren kannst, ohne dich zu rechtfertigen, steht im Artikel Was sage ich meinem Arbeitgeber über ADHS?.

Schreib dir vor dem Gespräch drei Stichworte auf einen Zettel. Mit ADHS ist der Kopf in solchen Gesprächen gerne woanders, und hinterher fällt dir ein, was du sagen wolltest.

Die ersten Wochen zurück

Die erste Woche ist oft besser als erwartet. Alle sind freundlich, du bist motiviert, das Adrenalin trägt. In der zweiten oder dritten Woche kommt bei vielen die Delle. Das heisst nicht, dass die Rückkehr scheitert.

Ein paar Dinge, die sich bewährt haben:

  • Erholung einplanen wie einen Termin. Der Nachmittag nach einem Arbeitstag gehört nicht dem Einkauf und nicht der Steuererklärung. Beides kann warten.
  • Ein kleines Protokoll führen. Abends zwei Zeilen: Wie war die Energie? Was hat gekostet, was hat gut getan? Das hilft dir und deiner Ärztin bei der Frage, ob du steigern kannst.
  • Nicht zu früh erhöhen. Wer nach zwei guten Tagen das Pensum hochsetzen will, landet oft wieder bei null. Lieber eine Stufe länger bleiben.
  • Medikamente und Therapie nicht nebenbei laufen lassen. Termine bei Ärztin oder Therapeutin haben Vorrang vor Meetings. Ob und welche Medikamente, entscheidest du mit deiner Ärztin.
  • Eine Ansprechperson haben. Jemand, der nicht zur Firma gehört und dir sagt, wenn du wieder ins alte Muster rutschst.

Wo du Unterstützung findest

Du musst das nicht allein sortieren. Bei Fragen zur IV ist die IV-Stelle deines Wohnkantons die erste Adresse, in Luzern die IV Luzern bei WAS in Kriens. Die IV-Stellen bieten auch eine eingliederungsorientierte Beratung an, unabhängig von einem konkreten Fall. Pro Mente Sana berät Betroffene und Nahestehende bei Fragen zu psychischer Gesundheit, auch zu rechtlichen Themen.

Wenn du dir Begleitung für deine Energie und die Gespräche mit deinem Arbeitgeber wünschst, findest du hier meine Begleitung bei der Wiedereingliederung. Bist du selbst Führungskraft oder in der HR und willst eine Mitarbeiterin mit ADHS bei der Rückkehr unterstützen, schau auf die Seite für Arbeitgeber.

Wenn du in Luzern oder Zürich arbeitest und für den Wiedereinstieg Begleitung suchst: ADHS-Beratung in Luzern · ADHS-Beratung für Zürich.

Häufige Fragen

Wer darf mich bei der IV zur Früherfassung melden?

Du selbst, Familienangehörige im gleichen Haushalt, dein Arbeitgeber, deine behandelnden Ärzte, die Krankentaggeldversicherung und weitere Versicherungen und Stellen, die in Art. 3b IVG aufgezählt sind. Wer dich meldet, muss dich vorher darüber informieren. Die Meldung ist noch keine Anmeldung für IV-Leistungen.

Wie lange bin ich während der Krankheit vor einer Kündigung geschützt?

Nach Ablauf der Probezeit darf dir der Arbeitgeber während einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit nicht kündigen: im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, im zweiten bis und mit fünften Dienstjahr während 90 Tagen, ab dem sechsten Dienstjahr während 180 Tagen (Art. 336c OR). Das gilt auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit.

Was bedeutet 50 Prozent arbeitsunfähig im Arztzeugnis?

Die Ärztin hält fest, in welchem Umfang du arbeiten kannst. Ist nichts weiter präzisiert, gilt die Angabe als Reduktion der Arbeitszeit. Ein detailliertes Zeugnis kann Präsenzzeit und Leistungsfähigkeit getrennt angeben, zum Beispiel fünf Tage pro Woche mit 50 Prozent Leistung.

Bekomme ich während der Wiedereingliederung Lohn?

Für den Teil, den du arbeitest, erhältst du Lohn. Für den krankgeschriebenen Teil gilt die Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR oder eine gleichwertige Lösung, meist eine Krankentaggeldversicherung. Was genau gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder im Gesamtarbeitsvertrag.

Heisst eine Meldung bei der IV, dass ich eine Rente bekomme?

Eine Meldung heisst nicht, dass du eine Rente bekommst. Die IV arbeitet nach dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Früherfassung und Frühintervention sollen helfen, deinen Arbeitsplatz zu erhalten oder eine neue Stelle zu finden. Eine Rente prüft die IV erst, wenn Eingliederung nicht oder nur teilweise gelingt.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich ADHS habe?

Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Zeugnisse für den Arbeitgeber enthalten keine Diagnose, und der Arbeitgeber darf nicht danach fragen. Du kannst aber selbst entscheiden, was du erzählst. Oft reicht es, konkret zu sagen, was dir bei der Arbeit hilft.

Quellen

  1. Obligationenrecht, Art. 324a (Lohn bei Verhinderung) und Art. 336c (Kündigung zur Unzeit), Fedlex
  2. Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 3a–3c, 7, 7d, 14a, 18a, Fedlex
  3. Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV), Art. 1quater und 1octies, Fedlex
  4. Merkblatt 4.12: Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung und Frühintervention (Informationsstelle AHV/IV, Stand 1.1.2024)
  5. Merkblatt 4.09: Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV (Informationsstelle AHV/IV, Stand 1.1.2024)
  6. Merkblatt 4.06: Das IV-Verfahren (Informationsstelle AHV/IV)
  7. BSV: Früherfassung und Frühintervention
  8. Compasso: Meine Mitarbeiterin ist arbeitsunfähig geworden. Wie weiter?
  9. Compasso: reWork Profil mit SIM-Arbeitsfähigkeitszeugnis
  10. SAMW/FMH Praxisleitfaden, Kapitel 7.6: Ärztliche Zeugnisse und Berichte
  11. Gerichte Kanton Zürich: Sperrfristen bei der ordentlichen Kündigung
  12. WAS IV Luzern: Früherfassung
  13. Pro Mente Sana: Beratung für Betroffene und Nahestehende
  14. Die Dargebotene Hand, Telefon 143

Lorena Odermatt

ADHS-Mentorin in Luzern. Sie begleitet Frauen mit ADHS im Beruf Bei Gesundheitsthemen arbeitet sie ergänzend zu Ärztinnen und Therapeutinnen. Mehr über Lorena

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