ADHS dem Arbeitgeber sagen: ja oder nein?

Kurz gesagt

In der Schweiz musst du deinem Arbeitgeber eine ADHS-Diagnose in der Regel nicht mitteilen. Ausnahmen gibt es, wenn eine Einschränkung dich für die konkrete Stelle ungeeignet macht. Der Arbeitgeber darf nur Daten bearbeiten, die deine Eignung oder die Vertragserfüllung betreffen (Art. 328b OR). Oft reicht es, konkrete Bedürfnisse zu nennen statt der Diagnose.

Du hast die Diagnose seit ein paar Monaten. Vieles ergibt plötzlich Sinn: die vergessenen Rückrufe, die Spesen, die seit Wochen liegen, die Präsentationen in der Nacht davor. Und jetzt sitzt du im Büro und fragst dich, ob du deinem Arbeitgeber von deinem ADHS erzählen sollst. Vielleicht würde es vieles leichter machen. Vielleicht würde deine Chefin dich danach anders anschauen. Diese Frage hat keine richtige Antwort für alle. Aber es gibt Fakten, die dir bei der Entscheidung helfen, und Wege dazwischen.

Dieser Text gibt einen Überblick über die Rechtslage in der Schweiz und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Fachperson für Arbeitsrecht oder an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft oder deines Berufsverbands.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich ADHS habe?

In der Regel nein. Im Schweizer Arbeitsrecht gibt es keine allgemeine Pflicht, eine Diagnose offenzulegen. Das gilt im laufenden Arbeitsverhältnis und auch im Bewerbungsverfahren.

Die wichtigsten Grundlagen:

Persönlichkeitsschutz (Art. 328 OR). Der Arbeitgeber muss deine Persönlichkeit achten und schützen und auf deine Gesundheit gebührend Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass dein Privatbereich geschützt ist.

Datenschutz im Arbeitsverhältnis (Art. 328b OR). Dein Arbeitgeber darf Daten über dich nur bearbeiten, soweit sie deine Eignung für die Stelle betreffen oder für die Durchführung des Arbeitsvertrags nötig sind. Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) darf davon nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden, auch nicht mit deiner Einwilligung. Gesundheitsdaten gelten im Datenschutzgesetz zudem als besonders schützenswerte Personendaten.

Arztzeugnis. Wenn du krankgeschrieben bist, hält das Arztzeugnis in der Regel fest, dass und wie lange du arbeitsunfähig bist. Eine Diagnose gehört nicht hinein. Bei ärztlichen Eignungsabklärungen dürfen Ärztinnen und Ärzte dem Arbeitgeber laut EDÖB nur das Ergebnis zur Eignung mitteilen, keine Diagnosen oder Vorerkrankungen.

Wann gibt es Ausnahmen?

Eine Mitteilungspflicht kann bestehen, wenn eine gesundheitliche Einschränkung dich für die konkrete Stelle ungeeignet macht oder die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigt. Massgebend ist der Bezug zur Tätigkeit. Bei ADHS ist das im Büroalltag selten der Fall. Anders kann es aussehen bei Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung für die Sicherheit anderer, etwa wenn du beruflich fährst. elpos weist darauf hin, dass bei Stimulanzien die Fahrtüchtigkeit zu beachten ist, besonders bei Dosisänderungen.

Was gilt im Bewerbungsgespräch?

Laut EDÖB darf sich der Arbeitgeber nicht selbst nach deiner Gesundheit erkundigen. Fragen nach bestehenden Krankheiten sind nur zulässig, wenn besondere Gründe im Hinblick auf die Stelle sie rechtfertigen. Geheilte Krankheiten und frühere Spitalaufenthalte gehen den neuen Arbeitgeber nichts an, wenn sie nichts mit der Stelle zu tun haben.

Fragt trotzdem jemand, greift, was man in der Schweizer Praxis das «Notwehrrecht der Lüge» nennt: Auf unzulässige Fragen musst du nicht wahrheitsgemäss antworten. Auf zulässige Fragen dagegen schon. Eine Frage wie «Gibt es etwas, das Sie daran hindern würde, regelmässig Nachtschichten zu leisten?» kann zulässig sein, wenn die Stelle Nachtschichten verlangt. «Haben Sie eine psychische Diagnose?» ist es bei einer normalen Bürostelle in der Regel nicht.

Was spricht dafür, es zu sagen?

  • Anpassungen werden leichter. Wer weiss, warum du einen ruhigen Platz brauchst, sagt eher ja. Und du musst nicht jedes Anliegen einzeln begründen.
  • Missverständnisse lösen sich. Wenn deine Vorgesetzte bisher dachte, du seist unzuverlässig oder desinteressiert, kann eine Erklärung das Bild verändern.
  • Du musst weniger verstecken. Masking kostet Kraft. Viele Frauen erleben es als Erleichterung, nicht mehr ständig eine Fassade halten zu müssen. Mehr dazu im Artikel Masking bei ADHS.
  • Bei einer Krise ist der Boden gelegt. Wenn du später einmal ausfällst oder Unterstützung bei der Wiedereingliederung brauchst, ist das Gespräch leichter, wenn es schon eine Vertrauensbasis gibt.

Die Risiken einer Offenlegung

  • Viele Menschen haben ein veraltetes Bild von ADHS, etwa das zappelige Kind. Es kann passieren, dass dir jemand danach weniger zutraut.
  • Du verlierst die Kontrolle über die Information. Dein Arbeitgeber ist zwar zur Vertraulichkeit verpflichtet, aber was einmal gesagt ist, lässt sich nicht zurücknehmen. Und eine verständnisvolle Chefin kann gehen, ihre Nachfolgerin sieht es vielleicht anders.
  • In Kulturen mit hohem Druck und wenig Offenheit für psychische Gesundheit kann eine Offenlegung mehr schaden als nützen.

Keine dieser Listen ist vollständig. Am Ende zählt deine Einschätzung deines Umfelds. Ein guter Test: Wie hat dein Unternehmen bisher reagiert, wenn jemand Burnout, Depression oder eine chronische Krankheit angesprochen hat?

Wem sagst du es: Vorgesetzte, HR oder Team?

Du kannst wählen, wer was erfährt. Offenlegung hat viele Abstufungen.

Die direkte Vorgesetzte ist meist die wichtigste Person, weil sie über Arbeitsorganisation, Fokuszeiten und Homeoffice mitentscheidet. Wenn das Verhältnis gut ist, ist sie oft die erste Ansprechperson.

HR kommt ins Spiel, wenn es um formale Anpassungen geht, etwa einen anderen Arbeitsplatz, ein angepasstes Pensum oder eine Rückkehr nach Krankheit. In manchen Unternehmen gibt es auch eine betriebliche Sozialberatung oder ein Case Management, das vertraulich berät.

Das Team muss nichts von deiner Diagnose wissen. Manche Frauen erzählen es Kolleginnen, denen sie vertrauen, andere erklären nur ihre Arbeitsweise: «Wenn ich Kopfhörer trage, bin ich im Fokus. Schreib mir, ich melde mich in einer Stunde.»

Wenn es schon Spannungen gibt, etwa wegen verpasster Termine oder Fehlern, kann eine Erklärung helfen, das Bild zu korrigieren. Wähle dann trotzdem einen ruhigen Moment und komm mit konkreten Vorschlägen, damit das Gespräch nach vorne schaut.

Teil-Offenlegung: Bedürfnisse statt Diagnose

Zwischen «alles sagen» und «nichts sagen» gibt es einen Weg, den viele Frauen mit ADHS wählen. Du sprichst über das, was du brauchst, und lässt die Diagnose weg. elpos nennt das ausdrücklich als Möglichkeit, etwa erhöhte Reizempfindlichkeit oder Schwierigkeiten, früh morgens konzentriert zu arbeiten.

Das funktioniert, weil fast alle Anpassungen, die bei ADHS helfen, auch ohne Begründung sinnvoll klingen:

Statt der Diagnose sagst du zum Beispiel
«Ich habe ADHS und kann mich im Grossraum nicht konzentrieren.» «Für Texte und Analysen arbeite ich viel besser in einem ruhigen Raum. Kann ich dafür den Fokusraum reservieren?»
«Wegen ADHS vergesse ich mündliche Aufträge.» «Kannst du mir Aufträge kurz per Mail schicken? Dann geht nichts verloren.»
«ADHS macht Unterbrechungen schwierig.» «Ich möchte am Vormittag zwei Stunden ohne Meetings und Chat blocken. Dringendes erreicht mich per Telefon.»
«Ich verliere bei ADHS den Überblick über Prioritäten.» «Können wir am Montag zehn Minuten die Prioritäten der Woche durchgehen?»

Einen Nachteil hat dieser Weg. Wenn ein Anliegen abgelehnt wird, hast du weniger in der Hand. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du mehr erzählst.

Gesprächsleitfaden: So kannst du es ansprechen

Ob mit oder ohne Diagnose, ein vorbereitetes Gespräch läuft fast immer besser als ein spontanes.

1. Den Rahmen wählen

Bitte um einen eigenen Termin, nicht zwischen Tür und Angel und nicht direkt nach einem Fehler. «Ich würde gern mit dir in Ruhe über meine Arbeitsweise sprechen. Hast du nächste Woche 30 Minuten?»

2. Mit dem Positiven beginnen

Zeig, dass es dir um gute Arbeit geht. «Mir ist meine Arbeit hier wichtig, und ich habe gemerkt, unter welchen Bedingungen ich am besten liefere. Darüber möchte ich mit dir reden.»

3. Die Diagnose nennen, falls du willst

Kurz und sachlich, ohne Entschuldigung. «Ich habe vor einigen Monaten die Diagnose ADHS bekommen. Das erklärt einiges, zum Beispiel warum mich Unterbrechungen so viel Energie kosten.» Du musst keine Details zu Behandlung oder Medikamenten nennen. «Das bespreche ich mit meiner Ärztin» genügt.

4. Konkrete Anliegen formulieren

Zwei oder drei reichen. Je konkreter, desto leichter kann deine Vorgesetzte ja sagen. «Ich schlage vor, dass ich dienstags und donnerstags im Homeoffice arbeite und wir Aufträge schriftlich festhalten. Können wir das einen Monat ausprobieren?»

5. Vertraulichkeit klären

«Ich möchte, dass das zwischen uns bleibt. Falls HR davon wissen muss, sag mir bitte vorher Bescheid.»

6. Einen Folgetermin abmachen

«Lass uns in vier Wochen schauen, ob es funktioniert.» So wird aus dem Gespräch ein Versuch, und niemand muss sich festlegen.

Nach dem Gespräch schreib dir kurz auf, was vereinbart wurde, und schick deiner Vorgesetzten eine kurze Zusammenfassung. Das schützt euch beide vor Missverständnissen.

Wenn das Gespräch nicht gut läuft

Es kann sein, dass deine Vorgesetzte abwehrend reagiert, das Thema herunterspielt oder Anliegen ablehnt. Bleib dann bei deinen konkreten Vorschlägen und bitte um Bedenkzeit für beide Seiten. «Ich verstehe, dass das neu ist. Können wir nächste Woche noch einmal darüber reden?» Wenn du das Gefühl hast, dass die Information gegen dich verwendet wird, halte fest, was wann gesagt wurde, und hol dir Rat bei einer Fachperson für Arbeitsrecht.

Wenn du dir unsicher bist

Manchmal hilft es, die Entscheidung mit jemandem durchzudenken, der das Thema kennt und nicht in deinem Unternehmen arbeitet. Im ADHS-Mentoring für Frauen bereiten wir solche Gespräche gemeinsam vor, Satz für Satz. Juristisch beraten kann ich dich dabei nicht, und Diagnosen stelle ich als Mentorin keine. Bist du in Behandlung, läuft unsere Arbeit neben der deiner Ärztin oder deines Therapeuten.

Für Unternehmen, die ADHS im Team besser verstehen wollen, gibt es Informationen auf der Seite für Arbeitgeber. Mehr zu Strategien im Arbeitsalltag liest du im Überblick ADHS im Job, und warum Termine so schnell näher rücken, im Artikel Zeitblindheit bei ADHS.

Häufige Fragen

Muss ich ADHS im Bewerbungsgespräch angeben?

In der Regel nein. Fragen nach bestehenden Krankheiten sind laut dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten nur zulässig, wenn die konkrete Stelle besondere Gründe dafür liefert. Auf unzulässige Fragen musst du nicht wahrheitsgemäss antworten.

Darf mein Arbeitgeber nach meiner Diagnose fragen?

Der Arbeitgeber darf nur Daten bearbeiten, die deine Eignung für die Stelle betreffen oder für die Durchführung des Arbeitsvertrags nötig sind (Art. 328b OR). Eine Frage nach einer Diagnose ohne Bezug zur Arbeit überschreitet diese Grenze in der Regel.

Steht ADHS in meinem Arztzeugnis?

Ein Arztzeugnis zur Arbeitsunfähigkeit hält in der Regel fest, ob und wie lange du arbeitsunfähig bist, und nennt keine Diagnose. Bei ärztlichen Eignungsabklärungen dürfen Ärztinnen und Ärzte dem Arbeitgeber laut EDÖB keine Diagnosen mitteilen.

Kann ich nur meine Bedürfnisse nennen, ohne die Diagnose?

Das geht gut. Du kannst um einen ruhigeren Arbeitsplatz, schriftliche Aufträge oder feste Fokuszeiten bitten, ohne zu erklären, warum. Die Schweizer ADHS-Organisation elpos weist darauf hin, dass das oft genügt.

Was passiert mit der Information, wenn ich es sage?

Gesundheitsdaten gelten im Datenschutzgesetz als besonders schützenswert. Dein Arbeitgeber muss sie vertraulich behandeln und darf sie nur so weit verwenden, wie es für das Arbeitsverhältnis nötig ist. Du kannst im Gespräch klar sagen, wer davon wissen darf.

Wann ist ein guter Zeitpunkt für das Gespräch?

Am besten in einer ruhigen Phase, nicht mitten in einem Konflikt oder direkt nach einem Fehler. Bereite dich vor, schreib dir zwei oder drei konkrete Anliegen auf und überlege dir vorher, was du über die Diagnose sagen möchtest und was nicht.

Quellen

  1. EDÖB: Datenbearbeitung durch den Arbeitgeber
  2. EDÖB: Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich (Private)
  3. Obligationenrecht (OR), Art. 328 und 328b, SR 220
  4. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1
  5. WEKA: Fragen im Bewerbungsgespräch, was geht zu weit?
  6. elpos: ADHS, Ausbildung und Beruf

Lorena Odermatt

ADHS-Mentorin in Luzern. Sie begleitet Frauen mit ADHS im Beruf Bei Gesundheitsthemen arbeitet sie ergänzend zu Ärztinnen und Therapeutinnen. Mehr über Lorena

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